ist zuständig für den Unterricht an den obligatorischen Schulen, den Sonderschulunterricht, den Unterricht auf der Sekundarstufe 2 (Kollegien, Handels- und Fachmittelschulen) sowie auf der Tertiärstufe (Lehrerinnen- und Lehrerbildung) und für die Angelegenheiten der Universität. Sie ist ferner verantwortlich für die Schul- und Berufsberatung, die Erwachsenenbildung und die Ausbildungsbeiträge. Sie fördert die kulturellen und sportlichen Tätigkeiten und sorgt für die Erhaltung der archäologischen Stätten und der Kulturgüter.