Mit dem Abschluss des Studiums qualifizieren Sie sich für das Unterrichten von Kindern im Alter von vier bis neun Jahren im Berufsfeld der Kindergarten- und Primarunterstufe.
Um direkt zum Studiengang Kindergarten/Unterstufe der PH FHNW zugelassen werden zu können, benötigen Sie einen der folgenden Abschlüsse: gymnasiale Maturität, Fachmaturität Pädagogik, EDK-anerkanntes Lehrdiplom oder Fachhochschulabschluss. Verfügen Sie über keinen der genannten Abschlüsse könnte eine alternative Zulassung (Ergänzungsprüfung oder « sur dossier »-Verfahren) für Sie interessant sein.
Als Primarlehrerin oder Primarlehrer unterrichten und begleiten Sie Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren in der ersten bis sechsten Klasse der Primarschule.
Um direkt zum Studiengang Primarstufe der PH FHNW zugelassen werden zu können, benötigen Sie einen der folgenden Abschlüsse: gymnasiale Maturität, Fachmaturität Pädagogik, EDK-anerkanntes Lehrdiplom oder Fachhochschulabschluss. Verfügen Sie über keinen der genannten Abschlüsse könnte eine alternative Zulassung (Ergänzungsprüfung oder « sur dossier »-Verfahren) für Sie interessant sein.
Als Lehrperson der Sekundarstufe I begleiten und fördern Sie Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren. Im Zentrum dieser wichtigen Lebensphase stehen die Identitätsfindung und Fragen der weiteren Berufs- oder Schulwahl. Sie vermitteln Ihren Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung, unterstützen sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ermöglichen ihnen, aktiv an allen wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben.
An der PH FHNW bereiten wir Sie vielfältig und fundiert auf Ihre Tätigkeit vor. Sie erwerben vertiefte berufsrelevante Kompetenzen, um in den Beruf einzusteigen und ihre weitere berufliche Laufbahn zu gestalten. Während des Studiums werden die Lernorte Berufsfeld und Hochschule systematisch miteinander verknüpft.
Um direkt zum Studiengang Sekundarstufe I der PH FHNW zugelassen werden zu können, benötigen Sie einen der folgenden Abschlüsse: gymnasiale Maturität oder Fachhochschulabschluss. Verfügen Sie über keinen der genannten Abschlüsse könnte eine alternative Zulassung (Ergänzungsprüfung gymnasiale Maturität, Passerelle oder « sur dossier »-Verfahren) für Sie interessant sein. Wer bereits über einen Bachelorabschluss in einem oder zwei Unterrichtsfächern verfügt, kann für den konsektutiven Studiegang Sekundarstufe I mit reduzierter Ausbildungsdauer zugelassen werden.
Sie bereiten Jugendliche und junge Erwachsene für den Übertritt in anspruchsvolle Studien- und Ausbildungsgänge der tertiären Stufe vor und erarbeiten mit ihnen das dazu notwendige Wissen, die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen.
Sie benötigen einen fachwissenschaftlichen universitären Abschluss auf Bachelorniveau (Musik und Bildnerisches Gestalten mit Fachhochschulabschluss).
Integrieren, befähigen, unterstützen – Sie haben eine Sensibilität für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und Sie möchten sich für das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Partizipation im Frühbereich oder in der Schule engagieren. Der Master-Studiengang Sonderpädagogik der PH FHNW wird mit zwei Vertiefungsrichtungen angeboten: Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik.
Der Zugang zum Studium Sonderpädagogik an der PH FHNW ist möglich mit einem EDK-anerkanntem Lehrdiplom, Bachelor-Diplom für die Sekundarstufe I, Bachelor-Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie, Bachelor-Diplom in einem verwandten Studienbereich, insbesondere Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie oder Ergotherapie.
Je nach Zulassungsausweis und Vertiefungsrichtung sind Zusatzleistungen zu erbringen.
Als Logopädin oder Logopäde unterstützen Sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene darin, Barrieren in der Kommunikation mit anderen zu überwinden und sich in der persönlichen Ausdrucksfähigkeit weiterzuentwickeln.
Um direkt zum Studiengang Logopädie der PH FHNW zugelassen werden zu können, benötigen Sie einen der folgenden Abschlüsse: gymnasiale Maturität, EDK-anerkanntes Lehrdiplom oder Fachhochschulabschluss. Verfügen Sie über keinen der genannten Abschlüsse könnte die alternative Zulassungsmöglichkeit, das « sur dossier »-Verfahren, für Sie interessant sein. Schliesslich absolvieren Sie vor dem Studium die phoniatrische und die logopädische Eignungsprüfung sowie ein 12-wöchiges Zulassungspraktikum.
An der PH FHNW können Sie im Begleiteten Berufseinstieg bereits während Ihrer Ausbildung zur Lehrperson (Primarstufe und Sekundarstufe I) in den Beruf starten. In den Varianten Quereinstieg sowie BachelorPlus und MasterPlus.
Für die Studienprogramme des Begleiteten Berufseinstiegs für Kindergarten/Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I gelten dieselben Vorausseztungen wie bei den entsprechenden Regelstudiengängen. Sie sind über 27 Jahre und berufserfahren? Dann können Sie das Studium im Quereinstieg aufnehmnen, also bereits ab dem zweiten Studienjahr parallel zum Studium einer bezahlten und begleiteten Lehrtätigkeit nachgehen.